Die Riesterrente als Altersvorsorgeprodukt für Geringverdiener

Viele sind sich der Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge noch nicht bewusst – vor allem Geringverdiener. Denn sie fürchten eine spätere Anrechnung einer privaten Zusatzrente auf die spätere Zahlung einer möglichen Altersrente in Form einer Grundsicherung. Das ist im Grunde auch richtig. Denn die Rentenkassen würden bei Zahlung der Grundsicherung als eine Art „Mindestrente“ alle Zusatzrenten und Einkommen des Betroffenen verrechnen.

Dennoch bleibt für alle Betroffenen die Frage, ob sie ihr gesamtes Leben Geringverdiener bleiben werden. Denn besitzt eine solche Person im Laufe des Berufsleben später einmal ein höheres Einkommen, dann war das Unterlassen einer privaten Vorsorge mit Sicherheit ein großer Fehler. Die aufgrund der beschriebenen Befürchtungen „verloren gegangenen“ Jahre könnten nicht mehr „nachgeholt“ werden. Zudem bietet die Riesterrente vor allem Geringverdienern eine erstklassige Möglichkeit, ohne großen Aufwand für später vorzusorgen. Auf diese Weise entsteht dem Betroffene im Falle einer späteren Gegenrechnung kein allzu großer individueller „Schaden“, weil die eigenen Investitionen überschaubar waren.

Der große Vorteil der Riesterrente für Geringverdiener liegt in einer einkommensabhängigen Besparungsvorgabe. Der Sparer sollte jährlich 4% seines Bruttoverdienstes des Vorjahres einzahlen. Die gezahlten Zulagen zählen dabei jedoch als Eigenzahlungen des Sparers. Wer ein geringes Einkommen besitzt, muss demnach weniger aufwenden.

Im Rahmen eines Riestervertrages erhält der Sparer vom Finanzamt jährlich 154 Euro als Grundzulage. Hinzu kommen je Kind 300 Euro, wenn dieses ab 2009 geboren ist (bis 2008: 185 Euro). Durch diese Zulagen wächst das Anlagekapital deutlich schneller an, als bei ungeförderten Altersvorsorgeverträgen.

Hier eine Beispielrechnung für die Beitragsberechnung:

Für einen ledigen Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen von beispielsweise 16000 Euro Brutto ergibt sich so ein Monatsbeitrag von recht überschaubaren 40,50 Euro. Dieser Beitrag stell die Zahlung einer kompletten Grundzulage von 154 Euro sicher. Ein geringerer Beitrag hätte eine anteile Zahlung dieser Zulage zur Folge. Hat dieser Geringverdiener ein ab 2009 geborenes Kind, dann reduziert sich die nötige Eigenzahlung auf monatliche 15,50 Euro. Denn auch die gewährte Kinderzulage zählt als Eigenzahlung des Sparers.

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