Die Riesterrente aus steuerlicher Sicht

Eine attraktive Möglichkeit, den eigenen Ruhestand finanziell günstiger zu gestalten, ist die Riesterrente. Denn nur mit dieser staatlich geförderten Vorsorge sind lohnende Zuschüsse möglich, die das Finanzamt gewährt. So haben alle Personen, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen besitzen, die Chance, Zusatzleistungen des Staates in die eigene Altersvorsorge einzubinden. Bereits in der Ansparzeit entsteht dadurch eine deutliche finanzielle Entlastung gegenüber ungeförderten Verträgen der Altersvorsorge.

Doch die Riesterrente ist nicht immer aufgrund ihrer Förderungen attraktiv. Menschen mit hohem Einkommen profitieren von teilweise enormen Steuervorteilen. Dadurch, dass alle Einzahlungen in einen Riestervertrag steuerlich geltend gemacht werden können, spart der Inhaber eines Riestervertrages Steuern. Dabei findet eine so genannte „Günstigerprüfung“ statt. Das Finanzamt prüft im Einzelfall, ob eine gewährte Steuerersparnis oder die üblichen Riesterförderungen höher ausfallen. Ist die Steuerersparnis durch den Riestervertrag höher als die individuellen Zulagen, wird diese dem Steuerpflichtigen gewährt. Ist jedoch der Betrag der Zulagen höher, entfällt die Steuerersparnis. Im Gegenzug fließen in diesem Fall die staatlichen Zulagen. Die „Günstigerprüfung“ ist vor allem für Vertragsinhaber mit hohen Einkommen wichtig. Denn wie bereits erwähnt kommt es bei ihnen oftmals zu der Situation, dass die Steuerersparnis deutlich über den möglichen staatlichen Zulagen liegt.

Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit nutzen viele Besserverdiener. Einzahlungen von bis zu 2100 Euro pro Jahr können steuerlich berücksichtigt werden. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 40% lassen sich also 840 Euro an Steuern einsparen. Die effektiven Eigenleistungen des Vertragsinhabers würden sich in diesem Beispiel nur noch auf 1260 Euro belaufen.

Egal ob von den staatlichen Förderungen oder der mögliche Steuerersparnis profitiert wird: Die üblichen Vorteile der Riesterrente gehen dem Vertragsinhaber nicht verloren. So besteht beispielsweise bei jedem Riestervertrag Schutz vor Verwertung im Falle von langer Arbeitslosigkeit oder gar Privatinsolvenz.

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