Private Krankenversicherungen bieten eines ganze Reihe verschiedener Vorteile. Zum Beispiel in der Regel sehr gute Leistungen. Diese Vorteile können jedoch auch zum Nachteil werden. Das gilt unter Anderemfür das System der Beitragsberechnung. Während junge Versicherte ein relativ geringes Risiko für den Versicherer darstellen und einen dementsprechend niedrigen Beitrag zahlen, ist das bei älteren Versicherten anders. Für sie entsteht gegebenenfalls ein Beitrag, der deutlich über dem der gesetzlichen Krankenkassen liegen kann. Grundsätzlich gilt: Je später eine Private Krankenversicherung genutzt wird, desto teurer ist der zu entrichtende Beitrag. Ist ein Versicherter bei Antragstellung bereits ernsthaft erkrankt, können Risikozuschläge erhoben werden, die den Beitrag ebenfalls steigern. Selbst Ausschlüsse bestimmter Erkrankungen sind in diesem Zusammenhang denkbar.
Weiterhin müssen Versicherte bei Vertragsabschluss beachten, dass es je nach Anbieter unterschiedliche Wartezeiten geben kann. In dieser Zeit werden zwar bereits Beiträge vom Versicherten entrichtet. Er genießt jedoch noch keinen bzw. keinen kompletten Versicherungsschutz. Vor allem im Bereich der Zahnersatzleistungen sind solche Wartezeiten der Regelfall. Da die Wartezeiten in diesem Bereich – je nach Anbieter – unter Umständen mehrere Jahre umfassen, können dem Versicherten finanzielle Nachteile entstehen. Denn in der Wartezeit anfallende Kosten trägt er entweder teilweise bzw. sogar komplett selbst – je nach vertraglicher Gestaltung. Dieser Leistungseinschränkungen sollten sich alle Versicherten während der Wartezeit bewusst sein.
Der wohl größte Nachteil der PKV liegt im Bereich einer fehlenden Familienversicherung. Während in den gesetzlichen Kassen grundsätzlich alle Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert sind, bieten Private Versicherer diese Möglichkeit nicht. Selbst für Kinder fallen demnach Beiträge zur Krankenversicherung an. Auch in bestimmten Lebenssituationen wie Mutterschafts- und Erziehungszeiten entfällt der Beitrag nicht. Die Tatsache, dass in diesen Zeiträumen Beiträge gezahlt und zudem auch anfallende Arztkosten vorfinanziert werden müssen, spricht eindeutig gegen eine Private Krankenversicherung.
Bestimmte Zusatzleistungen sind in der PKV häufig nicht inbegriffen. So werden zum Beispiel die Kosten der Unterbringung im Rahmen einer Kur in der Regel nicht übernommen. Auch für den Fall eines Rücktransportes aus dem Ausland im Falle einer Krankheit zahlen die meisten Privaten Krankenversicherungen nur dann, wenn ein entsprechend umfangreiches Leistungspaket besteht. In diesem Fall erhöht sich im Gegenzug jedoch der vom Versicherten zu zahlende Beitrag. Aus diesem Grund fehlen diese Leistungen in der Praxis häufig. Um beispielsweise während der Urlaubsreise einen entsprechenden Schutz zu besitzen, muss demnach trotz Privater Krankenversicherung eine separate Auslandsreisekrankenversicherung genutzt werden.
Mit der letzten Gesundheitsreform ist der Wechsel zwischen Anbietern Privater Krankenversicherungen vereinfacht worden. Während vor der Reform oftmals von den Versicherern gebildete persönliche Altersrückstellungen verloren gegangen sind, ist dies nun nicht mehr der Fall. Allerdings ist solch ein Wechsel trotzdem wesentlich aufwendiger als es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.