Die gesetzliche Krankenversicherung gilt als eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Allerdings scheint ihr System nicht vollständig ausgereift bzw. konsequent genug umgesetzt zu sein. Denn neben diesem gesetzlichen Versicherungssystem existiert die Private Krankenversicherung, die sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit als auch der Leistungsfähigkeit stärker einzuschätzen ist.
Doch nicht jeder darf die Absicherung mittels einer privaten Krankenversicherung – oftmals auch PKV genannt – wählen. Der Gesetzgeber hat eine sogenannte Versicherungspflichtgrenze eingeführt, um in diesem Punkt eine genaue Differenzierung zu ermöglichen. Jeder Angestellte ab einem Einkommen von jährlich 49500,00 Euro (2011) kann sich in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Das entspricht der aktuellen monatlichen Pflichtversicherungsgrenze von 4125,00 Euro Bruttoverdienst. Im Falle eines niedrigeren Einkommens besteht die Pflicht zur Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte und Selbstständige nehmen eine Sonderrolle ein. Egal wie hoch das Einkommen dieser Personen ist – sie können sich ebenfalls privat versichern.
Trotz oder aufgrund dieser Regelungen bieten die Private Krankenversicherungen viele Vorteile. So ist das Leistungsspektrum je nach Anbieter oftmals deutlich umfangreicher im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Ohnehin existiert kein pauschaler Leistungskatalog. Der Versicherte kann sich die von ihm gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen. Auf diese Weise sind auf Wunsch Leistungen möglich, die weit über das von den gesetzlichen Kassen abgedeckte Maß hinausgehen – beispielsweise im Rahmen von Zahnbehandlungen oder Behandlungen durch Heilpraktiker. Zudem besteht für den Versicherten freie Arztwahl und keinerlei Bindung an Vertragsärzte.
Im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung haben Versicherte immer die Gewissheit, dass die von ihnen gewünschten Leistungen im Fall der Fälle auch von der Kasse erbracht werden. Denn dadurch, dass kein pauschaler Leistungskatalog wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, sondern eine vertragliche Leistungsvereinbarung besteht, kann die Private Krankenkasse keine Änderung des Leistungsumfanges vornehmen. Der Versicherte kann sich also auf die von ihm gewünschten Leistungen verlassen.
Der Versicherte kann sich also auf die von ihm gewünschten Leistungen verlassen.