Datenkauf in der Diskussion

Darf die Regierung gestohlene Daten kaufen um Steuerhinterzieher zu schnappen?
2008 wurde die Liechtenstein – Affäre publik und zahlreiche Steuerbetrüger wurden aufgrund dieser Daten zu Steuernachzahlen in Höhe von 147 Millionen Euro verpflichtet. Für die Daten mussten 4 Millionen gezahlt werden. Jetzt steht in der Diskussion, ob der Finanzminister Daten für 2,5 Millionen Euro kaufen soll um eine zweite Welle der Steuerbetrüger zu entlarven und die Staatskassen zu füllen.

Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel sprach sich über­ra­schend klar da­für aus: „Vom Ziel her soll­ten wir, wenn die­se Da­ten re­le­vant sind, auch in den Be­sitz die­ser Da­ten kom­men“ sag­te An­ge­la Mer­kel und be­ton­te da­mit, dass ein Kauf der Da­ten ge­gen die Steu­er­be­trü­ger für Sie ver­tret­bar sei. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Schäu­b­le mel­de­te hin­ge­gen Be­den­ken an. Auch wenn der Kauf recht­lich ver­tret­bar sei, wür­de sich die Bun­des­re­gie­rung doch in ei­nem mo­ra­li­schem Di­lem­ma be­fin­den wenn sie die Da­ten kauft. Schließ­lich wür­de Sie die Da­ten von ei­nem Be­trü­ger kau­fen. Un­er­war­tet deut­lich schlie­ßen sich die SPD und die Grü­nen den Wunsch von Kanz­le­rin Mer­kel an. Ein Ver­zicht auf den Kauf wä­re gleich­be­deu­tend mit Kli­en­tel­po­li­tik für Steu­er­be­trü­ger. Ein mo­ra­li­sches Pro­blem beim Kauf der Da­ten über die Steu­er­be­trü­ger sieht man hier auch nicht – schließ­lich gä­be es auch in Straf­ver­hand­lun­gen ei­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung bei der ein Kri­mi­nel­ler an­de­re Kri­mi­nel­le be­las­ten kann oh­ne selbst dar­un­ter zu lei­den. Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Pe­ter Schaar mel­de­te hin­ge­gen schwe­re Be­den­ken ge­gen den Kauf an. Auch die Steu­er­be­trü­ger hät­ten ein Recht auf Da­ten­schutz das die Bun­des­re­gie­rung nicht ein­fach mit Fü­ßen tre­ten kön­ne.
Nachtrag: Wie das Bundesfinanzministerium berichtet, hat der Bund gemeinsam mit Niedersachsen die umstrittene Steuerbetrüger-CD gekauft. Nachdem die CD im Februar zunächst Baden-Württemberg angeboten wurden, und die dortige FTP-Regierung den Kauf abgelehnt hatte, hat man diesen Schritt nun unternommen. Natürlich werden alle Daten an die entsprechenden Bundesländer weitergegeben. Darf die Regierung gestohlene Daten kaufen um Steuerhinterzieher zu schnappen?

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