Krankenkassen planen Pfändungen

Seit Einführung des Zusatzbeitrages haben Hunderttausende Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag nicht gezahlt. In der Regel geht es bei dem Zusatzbeitrag um monatlich 8 Euro. Trotz des doch eher kleinen Betrages ist die Zahlungsmoral der Mitglieder alles andere als zufriedenstellend. Nun greifen die Krankenkassen zu einem drastischen Mittel, um die Beiträge der säumigen Versicherten einzutreiben.

Alleine bei der DAK haben von 4,6 Millionen Mitglieder ca. 220.000 Mitglieder den Zusatzbeitrag bisher nicht entrichtet. Über 2,1 Millionen Euro Einnahmeverlust hat die DAK jährlich durch die Nichtzahlung der Zusatzbeiträge zu beklagen. Nun sollen säumige Versicherte gepfändet werden. Neben der DAK hat auch die City BKK die Daten der Versicherten, die den Zusatzbeitrag noch nicht entrichtet haben, an die zuständigen Hauptzollämter weitergegeben. Dies kann für die Betroffenen dramatische Folgen haben. Nicht nur, dass dadurch enorme zusätzliche Kosten auf die Versicherten zukommen, es besteht auch die Gefahr, dass gar das Gehalt gepfändet werden kann.

Zweifelsohne haben die Kassen das Recht auf diesen Beitrag, denn jeder Versicherte wurde über den Zusatzbeitrag informiert und hatte die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Wem das zu aufwendig erschien und meint durch Nichtzahlung sei alles gut, der hat sich gewaltig getäuscht. Die Krankenkassen sind nicht mehr bereit diese Ausfälle hinzunehmen. Wer bisher meinte der Zusatzbeitrag geht nicht einzutreiben, der wird höchstwahrscheinlich in den nächsten Wochen eines Besseren belehrt.

Eine Möglichkeit dies zu umgehen, ist natürlich die sofortige Zahlung des Beitrages und ein Wechsel der Krankenkasse in Erwägung zu ziehen. Hat sich aber erst einmal die Pfändungs-Spirale in Bewegung gesetzt, lässt sie sich nicht mehr aufhalten und die Konsequenzen sind alles andere als angenehm. Abgesehen von einer nicht unbeträchtlichen finanziellen Lawine, die auf einen zurollt, dürfte es vielleicht auch ziemlich unangenehm und peinlich sein, wenn der Arbeitgeber einen Pfändungsbescheid für das Gehalt auf seinem Schreibtisch zu liegen hat. Deswegen sollten alle Betroffenen jetzt schnell reagieren und sich bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

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