Das Verfassungsgericht der russischen Förderation (Russland) hat heute die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt
Obwohl Russland das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe untersagt noch nicht verifiziert hat, hat das russische Verfassungsgericht die Todesstrafe heute für verfassungswidrig erklärt.
Nach der letzten ausgeführten Todesstrafe in Russland am 2. September 1996 wurden im Jahr 1999 alle Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Damit ist die Höchststraffe innerhalb Russlands auf 25 lange Jahre (Lebenslänglich) gesenkt wurden. Und das, obwohl Artikel 20 der russischen Verfassung die Todesstrafe eigentlich erlaubt. Das Verfassungsgericht hat die Höchststrafe nur für verfassungswidrig erklärt, weil die Todesstrafe von einem Geschworenengericht verifiziert werden muss: Doch die gibt es nur in 9 von 86 Verwaltungsdistrikten innerhalb Russlands, sodass die Todesstrafe nicht rechtmäßig ausgesprochen werden kann. Doch obwohl das Verfassungsgericht die Höchststrafe in Russland für verfassungswidrig erklärt hat, muss zuerst die Duma (das Parlament) der Gesetzesänderung zustimmen. Doch dies ist komplizierter als man denkt: Während Präsident und Verfassungsgericht die Höchststrafe abschaffen wollen, will das Volk Russlands mit einer Mehrheit von 80 Prozent die Todesstrafe beibehalten. 40 Prozent wollen sogar eine öffentliche Vollstreckung der Höchststrafe in Russland. Bei solchen Zahlen fällt es nicht schwer zu glauben, dass keine politische Partei sich den unpopulistischen Slogan der Abschaffung der Höchststrafe zur Unterstützung des Entschlusses des Verfassungsgerichts durchringen will. Zudem würde die wiedereinführung der Todesstrafe den Sitz Russlands im Europarat kosten, und Russland hat starke wirtschaftliche Interessen, die aktuell sehr gutenn Beziehungen zu Europa nicht zu gefärden. Das Verfassungsgericht der russischen Förderation (Russland) hat heute die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt