Weil sich der Versicherte auf die von ihm selbst gewünschten Leistungen verlassen kann, sind die Beiträge zur PKV deutlich kalkulierbarer als der der gesetzlichen Krankenkassen. Währen die gesetzlichen Kassen pauschale Beitragserhöhungen festlegen können, ist das in der PKV nicht der Fall. Da der Versicherte sein individuelles Leistungspaket zusammenstellt, sind plötzliche Beitragserhöhungen nur in bestimmten Einzelfällen möglich und nicht der Regelfall. Denn der Beitrag ist lediglich am individuellen Risiko gemessen, das der Versicherte darstellt. Die im Rahmen der Versichertengemeinschaft sonstigen Kosten betreffen den Versicherten nicht direkt.
Ist der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung dennoch zu hoch, gibt es für den Versicherten Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Die Vereinbarung sogenannter Selbstbehalte bewirkt, dass der Versicherte niedrigere Beiträge zahlt, Rechnungen bis zur Höhe des Selbstbehaltes jedoch selbst bezahlt. Auf diese Weise fallen dem Versicherer kleinere Rechnungen nicht zur Last, was Kosten für Behandlungen und Verwaltung eindämmt. In schlimmeren bzw. teureren Krankheitsfällen besteht für den Versicherten trotzdem ein leistungsfähiger Schutz. Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt durch einen vereinbarten Selbstbehalt unberührt.
Einige Anbieter Privater Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungsmodelle an, die dem Versicherten Ersparnisse ermöglichen. Greift dieser nur selten auf die Leistungen seiner PKV zurück, erstattet der Versicherer gezahlte Beiträge. So wird einerseits ein Anreiz geschaffen, nur in wirklich nötigen Fällen ärztlichen Rat zu nutzen, was den Anbietern Geld spart. Andererseits können vor allem gesunde Versicherte deutlich sparen.
Ohnehin sind Private Versicherer geschützter vor unnötigen bzw. gar falschen Abrechnungen durch Ärzte. Denn dadurch, dass der Versicherte die Kosten der durchgeführten Behandlung vorerst auslegen muss und dafür vom Arzt eine Rechnung erhält, ist die Möglichkeit einer falschen oder „frisierten“ Arztabrechnung zumindest erschwert. Das wiederum schützt alle Kunden der Privaten Krankenversicherung indirekt.
Dass der Versicherte die Kosten seiner Behandlung zunächst selbst zahlt und erst später von der Versicherung erstattet bekommt, gilt nur für gängige Arztbesuche. Kommt es zu schwerwiegenden Kosten, zum Beispiel im Rahmen eines Verkehrsunfalles oder einer notwendigen OP, dann wenden sich Ärzte im Regelfall direkt an die Private Krankenversicherung des Patienten. Die Gefahr, dass der Versicherte sehr hohe Rechnungen vorleisten muss, besteht also nicht.