Wettverbot für Hartz-IV Empfänger

In der Diskussion über Hartz-IV droht erneut Ungemach, denn die Rechte von Hartz-IV Empfänger sollen in finanzieller Hinsicht diesmal beschnitten werden und das in einer auf den ersten Blick zugegebenermaßen sehr ungewöhnlichen Art und Weise. Das Landgericht Köln hat in Nordrhein-Westfalen eine Verfügung erlassen, die es den Lottoannahmestellen verbietet, an Hartz-IV Empfänger Sportwettscheine zu verkaufen.