Bundeskartellamt verhängt hohe Strafe gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr
Das Bundeskartellamt hat nun eine Strafe in Höhe von 159,5 Millionen Euro gegen die Kaffeeröstereien Tchibo, Melitta und Dallmayr verhängt nachdem massive Hinweise auf Preisabsprachen vorlagen. Gegen die Strafe kann allerdings noch Widerspruch eingelegt werden.
Um überhöhte Preise für den Verbraucher zu verhindern ist die Bildung von Kartellen, das heißt die Absprache von Preisen innerhalb einer Branche, in Deutschland verboten. Doch nach zahlreichen Preiserhöhungen der Kaffeeröstereien wie Tchibo, Melitta und Dallmayr zwischen 2000 und 2008 bis dann am 3. Juli 2008 – vermutlich auf Hinweis eines Mitbewerbers der die Preise ebenfalls erhöht aber im Gegenzug vor einer Strafe verschont blieb – das Bundeskartellamt die Geschäftsräume der Rösterreien durchsuchte. Die beschlagnahmten Dokumente erhärteten den Verdacht gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr ein Kartell gebildet und die Preise abgesprochen zu haben. Aus diesem Grund wurde nun die Strafe festgelegt. Bis auf die letzte Preiserhöhung die kurz vor der Durchsuchung der Geschäftsräume stattfand konnte das Kartell aus Tchibo, Melitta und Dallmayr alle Preiserhöhungen auf dem Kaffeemarkt durchsetzen. So konnten die Unternehmen die Kaffeepreise extrem steigern – alleine 2004 und 2005 stiegen die Preise um mehr als 20 Prozent oder einen Euro pro 500 Gramm Endverbraucherpreis. Die empfindliche Strafe gegen das Kaffee – Kartell aus Tchibo, Melitta und Dallmayr könnte zwar im zweitem Schritt reduziert werden, dennoch werden Melitta, Dallmayr und Tchibo wohl schwer daran zu schlucken haben. Das Kartell bestehend aus Tchibo, Melitta und Dallmayr könnte ferner gezwungen werden die Preise bald zu senken.